Jahreswagen: Top Leasing-Angebote
Jahreswagen
Sieht man sich bei einem Autohändler, der sowohl Neu- als auch Gebrauchtwagen im Angebot hat, genauer um, dann wird einem irgendwann der Begriff „Jahreswagen“ ins Auge stechen. Obwohl die beiden Bezeichnungen „Jahres“ und „Wagen“ nicht schwer zu verstehen sind, ist einem der Hintergrund meist nicht sofort klar. Ist ein Auto nun nicht länger als ein Jahr nach seiner Erstzulassung angemeldet gewesen? Oder darf solch ein Fahrzeug innerhalb dieser zwölf Monate nur eine maximale Anzahl an Besitzern gehabt haben?
Auch für Jahreswagen gibt es Leasing-Angebote. Selbstredend, dass wir auf Sparneuwagen auch diese Kategorie abdecken und Ihr bei uns immer wieder neue Leasing-Schnäppchen für Gebrauchtfahrzeuge findet.
Die Erläuterung
Beide Vermutungen sind nicht korrekt, denn bei einem Jahreswagen handelt es sich um einen Pkw, bei dem zwischen Produktionsdatum und Erstzulassung 12 Monate nicht überschritten werden dürfen. Steht also irgendwo ein Jahreswagen zum Kauf zur Verfügung, dann ist dieser innerhalb eines Jahres nach der Herstellung erstmals zugelassen worden. Dies ist die wichtigste Information zu diesem Thema, es gibt aber noch weitere wichtige Details zu nennen.
Verkauf oft von Mitarbeitern der Hersteller
Die Verkäufer von Jahreswagen sind meist Herstellermitarbeiter, die bei der jeweiligen Marke ihre Arbeit haben. Sie bekommen die Autos nicht nur zu einem günstigen Preis, sondern sie können in der Regel auch jährlich auf die neueste Generation umsteigen (natürlich auch wieder mit einem starken Rabatt). Das heißt, dass sie den „alten“ Pkw preiswert und so gut wie verlustfrei verkaufen können. Da in diesem Fall auch die Zeitspanne von einem Jahr nicht überschritten wird, steht auch der Kennzeichnung Jahreswagen nichts im Wege.
Rechtlich ist alles genau geregelt
Viele Anbieter von Jahreswagen halten sich nicht unbedingt an die zeitlichen Vorgaben, aus rechtlicher Sicht geht das natürlich nicht in Ordnung. Das Buch mit den Gesetzen lässt nämlich keinen Spielraum zu und regelt die Verwendung des Namens ganz genau. Es gibt zwei Voraussetzungen, die stets erfüllt werden müssen.
Höchstens 12 Monate zwischen Produktion und Erstzulassung | Die erste Voraussetzung für einen Jahreswagen ist (wie bereits oben erwähnt), dass ein Jahr zwischen Herstellung und Erstzulassung das Maximum ist. |
Möglicher Verkauf nach maximal 12 Monaten nach der Erstzulassung | Die zweite Voraussetzung ist, dass ein Verkauf spätestens 12 Monate nach erfolgter Erstzulassung über die Bühne gegangen sein muss. |
Die „2 x 12 Monate“-Regelung
Sieht man sich die Voraussetzungen näher an, dann fällt vor allem die erhöhte Zeitspanne auf. Normalerweise würde man davon ausgehen, dass sich hinter dem Jahreswagen alles innerhalb von einem Jahr abspielt, doch in Wahrheit sind es 24 Monate, die sich ein Pkw legal so nennen darf. Das kommt daher, weil dieser theoretisch erst im letzten erlaubten Monat nach der Produktion zugelassen und erst 12 Monate nach diesem Zeitpunkt verkauft werden kann. Das Ganze beläuft sich dann auf zwei Mal 12 Monate und ergibt unterm Strich 24 Monate.
Darauf sollte man beim Kauf achten
Jahreswagen haben für Käufer vor allem einen Vorteil, sie sind bei einem neuwertigen Zustand zum Teil deutlich günstiger als ein Neuwagen (ausgehend vom gleichen Modell). Doch beim Kauf gilt es auf ein paar Dinge zu achten, was vor allem unerwartete Überraschungen vorbeugen soll. Zunächst ist es wichtig zu wissen, dass ein Jahreswagen unter Berücksichtigung des Herstellungsdatums niemals älter als 24 Monate sein darf. Ist es so, dann darf dieser sich nicht mehr als solcher bezeichnen. Des Weiteren gilt bei einem Jahreswagen keine Zusicherung, dass dieser frei von Unfällen und Mängeln sein muss. Natürlich muss aber der Verkäufer auch hier eventuelle Schwächen offen kommunizieren, doch ein Recht auf ein makelloses Auto – wie bei einem Neuwagen – besteht nicht.
Die Rechte als Käufer
Erfüllt ein Jahreswagen die Anforderungen nicht, wird aber trotzdem als solcher verkauft, dann liegt in der Fachsprache ein Sachmangel vor. Die Forderung einer Reparatur ist aufgrund der Umstände ausgeschlossen, deshalb kann man nur bei Verfügbarkeit auf eine Neulieferung bestehen.