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Zwei Milliarden Euro: Deutschlandnetz aus 1.100 Schnellladeparks droht zu scheitern

Porsche an Ionity-Ladesäule
Porsche an Ionity-Ladesäule; Quelle: Pressefoto

Business. Elektromobilität. Bis 2023 sollten 1.100 vom Bund finanzierte Schnellladeparks mit regulierten Abgabepreisen für Strom entstehen. Dieses Projekt gilt mit zwei Milliarden Euro als das größte Infrastrukturprojekt Deutschlands. Doch dieses sogenannte Deutschlandnetz droht nun womöglich zu scheitern.

Die Realisierung dieses Deutschlandnetztes mit 1.100 Schnellladeparks soll Ladeplätze für rund 10.000 Elektroautos entstehen lassen. Womöglich verstößt das Deutschlandnetz gegen europäisches Recht und droht deshalb zu scheitern, berichtete das Handelsblatt am vergangenen Dienstag.

Zwei Milliarden Euro vorgesehen

Für das Projekt sind im Bundeshaushalt etwa zwei Milliarden Euro vorgesehen. Erdacht wurde es vom früheren CSU-Bundesverkehrsminister Andreas Scheuer, nun führt es sein Nachfolger Volker Wissing (FDP) weiter, der Anfang Mai eine Abwrackprämie und 10.800 Euro E-Auto-Rabatt vorschlug und dies nur einen Tag später wieder dementierte.

Diverse Unternehmen hätten gegen das Projekt in seiner jetzigen Form Beschwerde bei der EU-Kommission eingereicht. Und zwar bei der Generaldirektion Wettbewerb (DG Competition), einem Teil der Kommission, der für Wettbewerb zuständig ist. Der Ladesäulenbetreiber Allego, der beispielsweise gemeinsam mit ATU rund 400 Schnellladesäulen realisieren wird, gehört zu den Beschwerdeführern. Auch der Verein Inspire, dessen Mitglieder große Ladesäulenbetreiber wie Fastned, Ionity und Ewe Go sind, gehört zu den Beschwerdeführern.

Laut beider Firmen verstoße Deutschland mit seinem geplanten Ladenetz gegen europäisches Recht. Das Deutschlandnetz sei eine Beihilfe, also eine staatliche Subvention, zugunsten einzelner Unternehmen oder Wirtschaftszweige, die zu Wettbewerbsverzerrungen führen kann.

Planwirtschaft statt Marktwirtschaft

Laut Handelsblatt bezahlt der Bund beim Deutschlandnetz den teilnehmenden Unternehmen die Errichtung der Ladeparks. Außerdem übernehme er die Betriebskosten über einen Zeitraum von acht Jahren. Im Anschluss müssten die Unternehmen die Ladeparks selbst finanzieren. Für die Subvention verlangt der Bund das Recht, eine Preisobergrenze von 44 Cent pro Kilowattstunde festzulegen.

Beihilfen sind in der EU grundsätzlich verboten. Nur in Ausnahmefällen sind sie erlaubt, müssen aber vor Durchführung bei der EU-Kommission angemeldet werden. Die Bundesregierung hätte das Deutschlandnetz als Beihilfe bei der EU-Kommission anmelden müssen, sagten die Beschwerdeführer. Das habe die Regierung allerdings nicht getan. Hätte es eine solche Anmeldung gegeben, dann müsste die Kommission dazu einen Beschluss veröffentlichen. Diesen gibt es aber nicht.

„Unternehmen, die in den vergangenen zehn Jahren privatfinanziert Ladesäulen aufgebaut haben, müssen und wollen im Wettbewerb bestehen. Dies können sie aber nicht, wenn der Staat nun quasi als staatlicher Betreiber auftritt und sich in den Markt einmischt“, erklärt Katharina Boesche, Vorsitzende des Vereins Inspire.

Darüber hinaus stören sich die Ladesäulenbetreiber scheinbar an der geplanten Preisobergrenze von 44 Cent. Allego-Deutschlandchef Ulf Schulte sagte: „Das ist Planwirtschaft statt Marktwirtschaft.“ Die größte Sorge ist, dass die subventionierten Ladeparks den bereits existierenden preislich Konkurrenz machen. Lägen dabei beide Parks nebeneinander, würden sich die Elektroautofahrer:innen vermutlich für den günstigeren Strom entscheiden. Dabei ginge die unsubventionierte, private Investition verloren.

Schulte weiter: „Vielleicht geht der Ladesäulen-Ausbau der Bundesregierung nicht schnell genug, aber dagegen hilft auch keine Ausschreibung, sondern andere Hürden sollten behoben werden, etwa die Genehmigungsprozesse, der langsame Netzanschluss.“ Aral hat bereits berichtet, dass es von der Anfrage bei den Netzbetreibern bis zum Netzanschluss bis zu 18 Monate dauern kann.

Marktversagen gilt als Aspekt für die staatliche Beihilfe

Die staatliche Beihilfe wäre erlaubt, wenn es zu Marktversagen käme. Dann müsste der Staat beweisen, dass der Ladeinfrastruktur-Markt nicht funktioniert. Mit den Gesprächen vertraute Personen gaben an, dass die Bundesregierung das Argument des Marktversagens in Gesprächen mit der EU-Kommission anführe, um das Deutschlandnetz zu verteidigen.

Tesla Supercharger
Tesla Supercharger, Bild: Pixabay

Laut Bundesverband der Energie und Wasserwirtschaft (BDEW), sei ein staatliches Eingreifen in die Ladeinfrastruktur nicht notwendig, um eine flächendeckende Versorgung zu gewährleisten. Aufgrund der Zubaudynamik könne keine Rede von Marktversagen sein. Und der BDEW geht sogar noch weiter. Einer Analyse zufolge stünden bereits an 28 Prozent der geplanten Standorte des Deutschlandnetzes privatwirtschaftlich errichtete Ultraschnelllader mit einer Leistung ab 150 kW. In weiteren 29 Prozent sind Schnellladesäulen bis 150 kW vorhanden. Hinzu kommen weitere Ladesäulen durch beispielsweise Elektroautobauer wie Tesla, der in Deutschland sein Schnellladenetz allein in diesem Jahr um 60 Prozent ausbauen will. Unter anderem im Rhein-Main-Gebiet. Außerdem hat sich die Supercharger-Nutzung für markenfremde Elektroautos auf große Teile Europas ausgeweitet.

Das Bundeskartellamt und die Monopolkommission dürften der Argumentation der Bundesregierung einen Strich durch die Rechnung machen. Beide sind zu dem Ergebnis gekommen, dass in Deutschland ein funktionierender Markt für Ladesäulen besteht und eine weitere Expansion zu erwarten ist. Das Bundeskartellamt hält die Maßnahme der Deutschlandnetz-Ausschreibung weder für geeignet noch erforderlich oder angemessen. Es sei „zweifelhaft, ob hinreichende Gründe dafür gegeben sind, dass der Bund als Auftraggeber durch eine sehr weitgehende Übernahme des Betriebs- und Auslastungsrisikos faktisch selbst im Bereich des Angebots von Ladeinfrastruktur tätig wird“.

Sollte die EU-Kommission das Ladenetz für beihilferechtswidrig halten, kann sie von der Bundesregierung fordern, das Projekt zu stoppen oder es mit einem anderen Design auszuschreiben. Bereits gewährte Subventionen müssten zurückgefordert werden.



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