Markenrechtsstreit
Verwechslungsgefahr: VW von ehemaligem Kunden verklagt
VW hat es dieser Tage mit einer ungewöhnlichen Klage zu tun: Ein niedersächsischer Mittelständler befürchtet, von Kunden als Teil des VW-Konzerns gesehen zu werden. Der Grund. Das Unternehmen vertreibt ebenfalls Fahrzeuge mit dem Bestandteil „ID“ im Namen, so nennt VW seine Elektroautos. Eine angenommene Verbindung zwischen beiden Firmen könnte für den Kläger nachteilige sein, so die Befürchtung.
Klage gegen VW: Darum geht es
Dieser Fall ist schon etwas verzwickt: Der Mittelständler IDENTYTEC aus Hildesheim hat Klage gegen VW vor dem LG Hamburg erhoben. Der Vorwurf: Markenrechtsverletzungen. VW vertreibt seine Elektroautos unter dem Markennamen ID. Und hat inzwischen eine Reihe von Modellen im Angebot. Der Kläger nutzt allerdings ebenfalls diesen aus seinem Firmennamen abgeleiteten Bezeichnet, er hat etwa Produkte wie ID.ADD, ID.TAG und ID.TRACK im Sortiment. Bei diesen handelt es sich ebenfalls um Fahrzeuge, IDENTYTEC fertigt teils fahrerlose Transporter für die Logistikbranche. Der Fall wird dadurch noch etwas brisanter für IDENTYTEC, dass seine Kunden größtenteils Firmen aus der Automobilbranche sind. Zu allem Unglück gehörte auch VW lange Zeit zu den Kunden der Hildesheimer.
Kunden könnten Zweifel bekommen
Die Geschäftsführer von IDENTYTEC verweisen auf zahlreiche Schreiben von Kunden, die sich über mögliche Verflechtungen oder gegenseitige Abhängigkeiten zwischen IDENTYTEC und VW erkundigen. Immer wieder müsse das Unternehmen versichern, kein Teil des VW-Konzerns zu sein, werden die Firmenchefs in Medienberichten zitiert. Kunden, die zu den Konkurrenten von VW gehören, könnten davon absehen, Geschäftsbeziehungen zu einem Unternehmen zu unterhalten, hinter dem die Wolfsburger stehen könnten, so die Sorge des Klägers.
Laut Kläger seien die ersten Produkte mit dem Namensbestandteil „ID“ bereits 2013 vorgestellt und inzwischen als etablierte Marke mit Wiedererkennungswert in den Markt eingeführt worden, VW habe seine ID.-Baureihen erst später aufgelegt.
Ein außergerichtlicher Einigungsversuch, der wohl vor einigen Jahren von VW ausgegangen war, schlug laut Klägerseite fehl, sodass man nun den Rechtsweg beschreiten wolle, um seine Interessen durchzusetzen.
Klage: VW will sich nicht äußern
Das Verfahren ist offenbar schon weiter fortgeschritten, eine Festsetzung eines Verhandlungstermins noch in diesem Jahr ist wahrscheinlich. Unterdessen hat sich VW zur Sache geäußert, ohne sich effektiv zu äußern. Eine inhaltliche Bewertung wolle man derzeit nicht vornehmen. VW bestätigt einen fehlgeschlagenen Versuch, sich außergerichtlich zu einigen.
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