Politik
Strafe für Fahrerflucht soll gemildert werden
Pläne der Bundesregierung sehen vor, die Strafe für Unfallflucht herabzusetzen. Aktuell ist das unerlaubte Entfernen vom Unfallort eine Straftat. Auf dem Verkehrsgerichtstag beratschlagen Experten über die mögliche Einstufung der Fahrerflucht als Ordnungswidrigkeit.
Was spricht für die Reform?
Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) hat den Vorschlag im vergangenen Jahr ins Spiel gebracht. Die Reaktionen aus den Bundesländern waren teils kritisch, woraufhin das Eckpunktepapier angepasst wurde. Nun wird es erneut und ergebnisoffen diskutiert.
Gerhard Hillebrand etwa, Präsident des ADAC, ist der Meinung, dass die „Zeit reif für eine Reform“ wäre. Er bringt eine straffreie Meldung eines Unfalls innerhalb von 48 Stunden als akzeptable Lösung ins Spiel. Damit würde die Wartepflicht am Unfallort wegfallen, die Polizei oder eine entsprechend eingerichtete Meldestelle würde sich um die Vorgänge kümmern. In diesem Fall würde lediglich die Austauschpflicht von Informationen bleiben, um den Schaden regulieren zu können.
Auch das Absenken der Strafe für Fahrerflucht zu einer Ordnungswidrigkeit geht in eine ähnliche Richtung. Buschmann will dadurch ermöglichen, dass Unfälle online gemeldet werden können und die Wartezeit am Unfallort verhindern. In unserem Ratgeber erklären wir übrigens, was im Falle von Fahrerflucht zu tun ist.
Unfälle unter Alkoholeinfluss wären nicht mehr nachweisbar
Dagegen spricht unter anderem, dass ein möglicher Konsum von Alkohol kurz vor dem Unfall 48 Stunden nach dem Vorfall nicht mehr nachweisbar wäre. Kritiker befürchten, dass das Absenken der Strafe für Fahrerflucht zur Verschleierung solcher Fälle führen könnte.
Die Polizei würde ebenfalls nicht entlastet werden, da im Falle eines Nichtmeldens des Unfallverursachers weitere Arbeit auf die Beamten zu komme. Deshalb sind auch die Polizei-Gewerkschaften gegen die Herabstufung. Als Argument führen sowohl die Gewerkschaft der Polizei (GdP) als auch die Deutsche Polizeigewerkschaft (DPolG) an, dass die „Hemmschwelle für die Tat weiterhin aufrecht zu erhalten“ sei. Ein Zettel an der Windschutzscheibe reiche nicht aus, eine Möglichkeit, Unfälle online zu melden, hält man aber für sinnvoll.
Im Jahr 2022 gab es in Deutschland etwa 32.000 Fälle von Fahrerflucht. Bei hohen Sachschäden wird die Fahrerlaubnis entzogen, auch das will Buschmann ändern. Aus Sicht des Automobilclubs von Deutschland (AvD) müsste die Grenze des Schadens für diese Maßnahme erhöht werden. Bei einem Neuwagen oder bei Leasing reiche schon ein Lackschaden um die höchste Strafe für Fahrerflucht zu bekommen.
Die Mehrheit der Deutschen ist angesichts dieser Argumente gegen die Herabstufung der Fahrerflucht zur Ordnungswidrigkeit. Die Versicherung DEVK führte eine Umfrage durch, wonach 58,3 Prozent dagegen und nur 17,7 Prozent dafür sind.
Quellen
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