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Sparkurs bei VW: Gericht lehnt zweite Welle von Klagen ab

VW-Werk in Wolfsburg
VW-Werk in Wolfsburg; Quelle: Pressefoto

Im Rahmen des umfassenden Sparkurses bei VW müssen nun auch Management und Führungskräfte Gehaltseinbußen hinnehmen. Doch nicht alle Betroffenen nehmen die Kürzungen widerstandslos hin: Bereits zum zweiten Mal ist eine Welle von VW-Beschäftigten mit Klagen gegen die ausbleibenden Prämien- und Gehaltserhöhungen vorerst gescheitert. Wie das Arbeitsgericht Braunschweig entschied, wurden die Forderungen in den aktuellen Fällen abgewiesen, nachdem bereits im Oktober erste Klagen von langjährigen VW-Mitarbeitern abgelehnt wurden.

Forderungen der außertariflich Beschäftigten

Im Kern verlangen die klagenden, meist außertariflich beschäftigten Manager eine Auszahlung des zweiten Teils einer Inflationsausgleichsprämie in Höhe von 1.000 Euro und eine Tariferhöhung von 3,3 Prozent. Diese Leistungen wurden jedoch im Zuge der im Frühjahr 2023 beschlossenen Sparmaßnahmen bei VW gestrichen, wie der Spiegel berichtet. Die Unternehmensführung hatte die Gehaltserhöhungen und Prämien in diesem Rahmen für Manager und Führungskräfte ausgesetzt, um die Kostensenkungsziele zu erreichen.

Gericht folgt Klägern nicht – eine Ausnahme bestätigt die Regel

Die Kammer des Arbeitsgerichts folgte in den jüngsten Entscheidungen erneut der Argumentation der Kläger nicht. Das Gericht stellte fest, dass es keine verbindlichen Zusagen seitens VW für die Gehaltserhöhung und die Prämien gegeben habe. Laut Gericht hätte dies eine schriftliche Vertragsänderung erfordert; eine informelle Mitteilung von VW im März 2023 sei rechtlich unzureichend.

Allerdings gab es einen Fall, bei dem das Gericht zugunsten des Klägers entschied. Einem Manager wurde die Prämie von 1.000 Euro zugesprochen. In diesem Fall sah das Gericht eine rechtsverbindliche Zusage vorliegen, da der Arbeitsvertrag anders ausgestaltet war als bei den anderen Klägern. Eine Lohnerhöhung gibt es jedoch auch in diesem Ausnahmefall nicht.

Sparkurs bei VW: Kläger im Vorruhestand gehen in Berufung

Die Mehrheit der Kläger sind laut Gericht Beschäftigte im Vorruhestand. Sie sind im Rahmen sogenannter Zeit-Wertpapiere zwar aus dem aktiven Arbeitsleben ausgeschieden, stehen aber weiterhin auf der Gehaltsliste von Volkswagen. Trotz der abgelehnten Klagen planen viele dieser früheren Führungskräfte, Berufung einzulegen. Zudem seien nach Gerichtsangaben noch etwa 70 weitere ähnliche Klagen beim Arbeitsgericht Braunschweig anhängig.


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