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Neuer Bußgeldkatalog: Ab 09. November wird es teuer
Tipps. Raser und Falschparker müssen ab dem 09. November tiefer in die Taschen greifen. Ab da gilt nämlich der neue Bußgeldkatalog, der härtere Strafen bei Regelverstößen vorsieht.
Dem neuen Bußgeldkatalog ging ein langes Hin und Her voran. Eigentlich sollte die Novelle bereits im April 2020 in Kraft treten, wurde aber wegen eines Formfehlers zurückgezogen. Am 08. Oktober hat der Bundesrat dem modifizierten Regelwerk zugestimmt. Ab morgen ist es offiziell gültig. Die Neuerungen bringen vor allem mehr Sicherheit für den Rad- und Fußverkehr. Für Raser und Falschparker wird es teurer.
Die wichtigsten Änderungen im Überblick:
Falschparken wird teuer
Mit bis zu 110 Euro Strafe müssen Falschparker künftig rechnen, wenn sie Fahrrad- oder Gehwege blockieren. Auch das unerlaubte Abstellen des Autos auf Schutzstreifen oder in zweiter Reihe wird härter sanktioniert. Bislang kostete das Falschparken lediglich 15 Euro. Wer sein Fahrzeug ohne entsprechende Erlaubnis auf einem Schwerbehindertenparkplatz abstellt, zahlt 55 statt 35 Euro. Wer Feuerwehrzufahrten zuparkt oder Rettungsfahrzeuge behindert, muss nach Angaben des Verkehrsministeriums mit bis zu 100 Euro Strafe rechnen. Auch bei Parkverstößen auf Plätzen, die speziell für Elektroautos oder Carsharing-Fahrzeuge angedacht sind, muss mit 55 Euro tiefer in die Tasche greifen.
Achtung: Bei schweren Parkverstößen ist mit Punkten in Flensburg zu rechnen. Etwa, wenn durch das verbotswidrige Parken oder Halten in zweiter Reihe und auf Fahrradstreifen und Fußgängerwegen andere Verkehrsteilnehmer gefährdet werden. Auch gesetzt des Falles es kommt zu Sachschäden, müssen Autofahrer mit einem Punkt rechnen. Wer länger als eine Stunde auf einem Geh- oder Radweg parkt, bekommt ebenfalls einen Eintrag.
Die Rettungsgasse
Die Null-Toleranz-Politik spitzt sich zu. Wer künftig die ausschließlich für Rettungskräfte gebildete Rettungsgasse nutzt oder keine Notfallspur bildet, muss mit Sanktionen zwischen 200 und 320 Euro und einem Monat Fahrverbot rechnen. Immer wieder kam es zu Fällen, in denen die Helfer wertvolle und lebensnotwendige Zeit verloren, weil Autofahrer die Rettungsgasse blockierten.
Raser werden härter bestraft
Temposünder müssen tiefer in die Tasche greifen. Für Pkws innerorts gilt, wer die Höchstgeschwindigkeit mit bis zu 10 km/h überschreitet, zahlt fortan 30 statt 15 Euro. Bei 11 bis 15 km/h drüber kostet es 50 statt 25 Euro und bei 16 bis 20 km/h in geschlossenen Ortschaften müssen Raser mit Geldbußen von 60 statt 30 Euro rechnen. Ab 21 bis 25 km/h wird das Portemonnaie um 115 statt 80 Euro erleichtert und es gibt einen Punkt auf dem Flensburg-Konto. Wer innerorts das Tempolimit um 70 km/h überschreitet, zahlt 800 Euro Bußgeld, bekommt zwei Punkte in Flensburg und muss den Führerschein drei Monate lang abgeben.
Auch außerhalb geschlossener Ortschaften wird es teurer. Wer 21 bis 25 km/h schneller fährt, zahlt 100 statt 70 Euro. Bei 16 bis 20 km/h drüber wird das Bußgeld von 30 auf 60 Euro erhöht.
Ursprünglich war bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung von 21 km/h innerorts und 31 km/h außerorts ein Fahrverbot angedacht. Aufgrund der Verzögerung durch die Anpassung der Novelle ist dieses Fahrverbot jedoch vom Tisch.
Mehr Schutz für Radfahrer und Fußgänger
Ab 09. November müssen Auto- und Lkw-Fahrer mit höheren Sanktionen hinsichtlich der Gefährdung von Fahrradfahrer und Fußgängern rechnen. Beim Überholen von Radfahrer innerorts muss ein Abstand von 1,5 Metern und außerorts von 2 Metern eingehalten werden.
Lkws mit mehr als 3,5 Tonnen müssen beim Rechtsabbiegen Schrittgeschwindigkeit fahren. Andernfalls droht eine Strafe von 70 Euro und ein Punkt in Flensburg.
Das sogenannte „Dooring“, bei dem Autofahrer gedankenlos die Autotür öffnen und es so zu Unfällen beziehungsweise Gefährdung von Radfahrern kommt, wird künftig mit 40 statt 20 Euro bestraft. Das Abbiegen ohne Schulterblick und mit Radfahrergefährdung kann mit bis zu 140 Euro und einem einmonatigen Fahrverbot bestraft werden.
Im Gegenzug dazu müssen sich auch Radfahrer regelkonform verhalten. Das unerlaubte Benutzen von Gehwegen, linksseitig angelegten Radwegen und Sicherheitsstreifen durch Fahrzeuge, zu denen auch Fahrräder gehören, kostet bis zu 100 Euro.
Auto-Posing kostet
Unnötige Angeberei durch Auto-Posing wird künftig mit 100 statt zuvor 20 Euro bestraft. Das Bundesverkehrsministerium erklärt dieses Phänomen so: „Das Verursachen von unnötigem Lärm und vermeidbarer Abgasbelästigung sowie das unnütze Hin- und Herfahren“.
Quellen
Bußgeldkatalog