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Vorsicht Betrug!

Gebrauchtwagen: Was Käufer bei der Zahlung beachten sollten

Gebrauchtwagen
Gebrauchtwagen, Bild: Pixabay

Wer Autos gebraucht kauft, tut gut daran, auf einige Dinge zu achten, um am Ende nicht dumm dazustehen. Dazu zählt auch die Bezahlung: Bestimmte Zahlungsarten empfehlen sich nicht, möchte man nicht auf der schlechteren Seite eines Geschäfts stehen. Wie Käufer hier am besten vorgehen, das haben ADAC, AutoScout24, Kleinanzeigen und die Polizei untersucht. Akutell hat Betrug beim Gebrauchtwagen-Kauf Konjunktur.

Die Preise für Neuwagen sind seit Jahren hoch. Neben dem Neukauf und einem attraktiven Leasing-Angebot, bietet sich die Möglichkeit eines Gebrauchtkaufs, der den Käufer deutlich billiger kommt, aber aufgepasst! Hier lauern einige Fallstricke. Vor allem bei der Bezahlung sollte der Käufer sich vorsehen, bestimmte Zahlungsweisen eignen sich eher nicht für den Kauf von Fahrzeugen, zeigt eine Untersuchung, die von ADAC, AutoScout24, Kleinanzeigen sowie der kriminalpolizeilichen Prävention durchgeführt wurde.

Gebrauchtwagen: Wie Käufer Betrug vorbeugen

So wird etwa davon abgeraten, Gebrauchte per Überweisung zu bezahlen. Eine Überweisung kann, einmal getätigt, in Deutschland nur schwer rückgängig gemacht werden. Sollte es mit der Ware ein Problem geben, bleibt der Käufer hier leicht auf den Kaufkosten sitzen. Dabei ist eine Anzahlung ähnlich unsicher, wie gleich die komplette Summe in Vorkasse zu bezahlen, hier steigt das Risiko noch einmal deutlich an, kann es schließlich auch passieren, dass der Verkäufer plötzlich unauffindbar wird.

Auch die Zahlung per Zahlungsdienst wie Paypal ist von diesem Risiko betroffen, auch hier kann der Kunde einmal getätigte Transaktionen nicht wieder rückgängig machen. Zudem hat Paypal in seinen AGB festgelegt, dass keine motorisierten Fahrzeuge über den Dienst bezahlt werden dürfen, folglich greift auch der Käuferschutz nicht.

Ebenfalls ist es nicht zu empfehlen, Zahlungen über Dritte abzuwickeln, so die Autoren. Sofern etwa Reedereien oder Speditionen als Zahlungsempfänger angegeben sind, kann der Käufer sich nicht sicher sein, ob es sich hierbei um seriöse Unternehmen handelt.

Barzahlung nach Probefahrt

Nach wie vor ist ein probates Mittel, einen neuen Gebrauchten zu bezahlen, die Barzahlung. Die sollte idealerweise aber nicht vor einer Probefahrt erfolgen. Hierzu ist es ratsam, sich eine Begleitung mitzunehmen. Das Treffen zwischen Käufer und Verkäufer sollte nach Möglichkeit in der Nähe einer Bank stattfinden. Im Falle einer Kaufabsicht kann dort das Geld rasch abgeholt werden kann. Der Verkäufer kann hier auch sicherstellen, kein Falschgeld zu erhalten.

Da Einzahlungen von mehr als 10.000 Euro erfordern, die Herkunft des Geldes zu dokumentieren, ist ein Kaufvertrag nötig. Dieser empfiehlt sich ohnehin bei jeder Transaktion. Als weitere Zahlungsmöglichkeit steht bei einigen Instituten die Echtzeit-Überweisung zur Verfügung. Diese wird allerdings derzeit noch nicht von allen Banken angeboten.


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