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Elektroauto im Mehrfamilienhaus laden: ADAC sieht Herausforderungen

Wallbox
Wallbox, Quelle: Eren Goldman, Unsplash

Wer sich ein Elektroauto kaufen will, muss eine passende Lademöglichkeit haben. Wer in einem Einfamilienhaus wohnt oder eine Garage mit Stromanschluss oder gar Wallbox besitzt, sieht darin kein Problem. Für Mieter und wer das Elektroauto im Mehrfamilienhäuser laden will, sieht das anders aus. Der ADAC sieht in Planung und Organisation Herausforderungen. Oft ist auch die Finanzierung eine Hürde.

Anspruch auf Lademöglichkeit erleichtert

Prinzipiell ist die Einforderung auf das Recht einer Lademöglichkeit – unabhängig von der Wohnsituation – seit der Änderung des Wohnungseigentumgesetzes 2020 einfacher geworden. Mieter und Eigentümer haben in Mehrparteienhäusern unter gewissen Umständen einen Anspruch auf entsprechende Ladeplätze.

Der ADAC hat nun eine Umfrage veröffentlicht und auf weiterhin bestehende Schwierigkeiten aufmerksam gemacht. Befragt wurden 716 Personen, die Mieter oder Eigentümer in einem Mehrfamilienhaus sind. Die Gruppe setzte sich aus Bestellern, Käufern und Besitzern von Elektroautos zusammen. Ein weiteres Kriterium war, dass vor kurzem eine Ladelösung geplant oder gekauft wurde.

57 Prozent der Befragten haben demnach Probleme bei der „Planung und der Organisation von Ladelösungen“ innerhalb der Hausgemeinschaft. Innerhalb der Eigentümergesellschaft (ETG) ist etwa jeder Dritte (31 Prozent) auf Herausforderungen gestoßen. 45 Prozent wünschen sich deshalb, auf einen ETG-Beschluss verzichten zu können.

Elektroauto im Mehrfamilienhaus laden: Was die Politik tun kann

56 Prozent sehen die Suche nach einer technischen Ladelösung als herausfordernd. Ein Viertel (24 Prozent) findet/fand keinen Elektriker zur Umsetzung der Pläne. Der ADAC fordert deshalb, dass die Bundesregierung rechtliche und bauliche Hürden weiter abbaut. Die Ampelkoalition sieht im Rahmen des Masterplan Ladeinfrastruktur vor, „Maßnahmen zur Ertüchtigung und Digitalisierung von Hausanschlüssen“ sowie die „Evaluation und Überarbeitung des Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetzes (GEIG)“ durchzuführen. Dem ADAC geht das aber nicht schnell genug.„

Wer in einer ähnliche Situation ist, sollte sich vor der Planung mit dem Vermieter oder Eigentümer der Wohnung besprechen und eine Genehmigung für den Einbau einholen. Die Einschätzung eines Experten kann ebenfalls hilfreich sein.

Quellen


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