Dieselfahrverbot
Dicke Luft in München: Streit um weitere Dieselfahrverbote in der Innenstadt
In München gibt es Streit um weitere Fahrverbote für ältere Diesel-Fahrzeuge. Diese dürfen seit einiger Zeit nicht mehr in die Innenstadt. Die Deutsch Umwelthilfe möchte diese Einschränkung gerichtlich verschärfen lassen, die Stadt versucht, dem mit einem abgeschwächten Ansatz entgegenzutreten.
In München ist die Luft schon lange zu schlecht für geltendes Umweltrecht, die Folge: Nach langem Streit traten erstmals im Februar 2023 Einschränkungen in Kraft. Dieselfahrzeuge mit einem Schadstoffausstoß gemäß der Norm Euro-4 oder schlechter durften nicht mehr auf den mittleren Ring und weiter ins Zentrum, Ausnahmen galten nur für Anwohner und den Lieferverkehr. Diese Ausnahmen sollten im Oktober entfallen, im April wäre die Beschränkung dann auf Fahrzeuge gemäß Euro-5 und schlechter ausgeweitet worden. Diese zweite Stufe war jedoch vom Stadtrat vergangenen September bis auf weiteres ausgesetzt und die dritte und strengste Stufe ganz aufgehoben worden.
Diesel: Begeht die Stadt München Rechtsbruch?
Die Deutsche Umwelthilfe und der Verkehrsclub Deutschland (VCD) hatten hiergegen geklagt – mit Erfolg. Der Bayrische Verwaltungsgerichtshof hatte angeordnet, die Maßnahmen überall dort zu verschärfen, wo die Grenzwerte weiterhin verletzt werden. Nun möchte die Stadt offenbar handeln, ohne weitere Fahrverbote auszusprechen. Laut Medienberichten werde derzeit geprüft, ob die Luftwerte sich auch dann ausreichend bessern, wenn auf den besonders betroffenen Abschnitten der Landshuter Allee ein Tempolimit von 30 km/h eingeführt wird.
Ein neuer Alternativvorschlag zu weiteren Fahrverboten werde derzeit im Umweltreferat erarbeitet, das auch die Idee der Tempolimits prüfen solle. OB Dieter Reiter (SPD) begrüßte einen solchen Ansatz und nannte ihn aufwandsarm und leicht umzusetzen.
DUH und VCD sprachen hingegen von Rechtsbruch, mit dem die Stadtverwaltung hier spiele und nannten die Strategie von Dieter Reiter und dem Stadtrat eine Verschleppungstaktik.
Anwalt nennt Vorschlag unzulässig
Remo Klinger, der Anwalt, der DUH und VCD vertritt, bezeichnet den Gegenvorschlag der Stadt als juristisch nicht haltbar. Es gehe in München nur noch darum, wie die Fahrverbote für Fahrzeuge älterer Bauart umzusetzen seien. Die Wirksamkeit von Tempo-30-Zonen zu belegen, habe die Stadt in einem frühen Stadium des Verfahrens zu belegen versäumt.
Schon seit 15 Jahren hat München Probleme mit chronisch schlechten Luftwerten.
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