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Bundesfinanzministerium erklärt Steuerpflicht bei der THG-Quoten-Prämie
Business. Elektromobilität. In Deutschland sind Mineralölkonzern dazu verpflichtet, die durch ihre Kraftstoffe entstehenden Treibhausgasemissionen zu mindern. Jede Nichterfüllung der durch den Gesetzgeber vorgeschriebenen CO2-Minderung wird mit einer staatlichen Sanktion belegt. Unternehmen können die Quotenverpflichtung beispielsweise durch die Anrechnung von in Elektroautos genutztem Strom erfüllen. Nun hat sich das Bundesfinanzministerium erstmals zur Steuerpflicht bei der THG-Quoten-Prämie geäußert.
Seit 2022 und aktuell bis 2030 können private und gewerbliche Halter:innen das von ihren Elektroautos eingesparte CO2 an quotenpflichtige Unternehmen verkaufen. Deshalb bieten immer mehr Dienstleister wie beispielsweise Smartificate den Handel mit THG-Quoten an. Auch Einzelpersonen können die THG-Quote für ihr Elektrofahrzeug vermarkten. Dieser Weg ist allerdings weiteraus komplizierter. Darüber hinaus erreichen spezialisierte Dienstleister eine höhere Vergütung pro Tonne CO2, da sie durch die schiere Masse an THG-Quoten den abnehmenden Unternehmen viel Aufwand ersparen. Der aktuelle Wert für Elektroauto-Halter:innen liegt zwischen 250 und 400 Euro pro Fahrzeug und Jahr. Auch bei Leasingfahrzeugen kann die THG-Quoten-Prämie abgesahnt werden.
Die Finanzverwaltung des Landes hat sich nun im Mai zur Steuerpflicht bei den THG-Prämien geäußert. Die Einnahmen können demnach steuerpflichtig sein. Ausschlaggebend dafür ist die Frage, ob das Fahrzeug im Privat- oder Betriebsvermögen handelt. Folgendes gilt:
THG-Quote
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