Betrug
Auf keinen Fall zahlen: BKA warnt vor gefälschten Bußgeldbescheiden

Kriminelle versenden derzeit gefälschte E-Mails im Namen des Kraftfahrt-Bundesamtes (KBA), in denen Empfänger zur Zahlung eines vermeintlichen Bußgeldes aufgefordert werden. Das KBA warnt ausdrücklich davor, auf diese Nachrichten zu reagieren, da es sich um eine Betrugsmasche handelt.
In den gefälschten E-Mails wird der Eindruck erweckt, dass das KBA Bußgeldbescheide für Verkehrsverstöße verschickt. Dies ist jedoch nicht der Fall. Das KBA ist nicht für die Ahndung von Verkehrsverstößen zuständig und versendet grundsätzlich keine Bußgeldbescheide. In einem echten Verfahren würde vor einem Bescheid eine Anhörung durch die zuständigen Behörden, wie etwa die Straßenverkehrsämter, erfolgen.
KBA: Strafzettel immer schriftlich
Die Behörde betont zudem, dass Bußgeldstellen Zahlungsaufforderungen niemals per E-Mail, sondern ausschließlich per Post versenden. Wer eine solche betrügerische Nachricht erhält, sollte daher besonders vorsichtig sein und folgende Maßnahmen beachten:
– Keine Zahlungen leisten
– Den enthaltenen Link nicht öffnen, da er Schadsoftware enthalten könnte
– Die Absenderadresse überprüfen – viele dieser E-Mails haben eine Länderkennung „@RU“ und enthalten kein Aktenzeichen
Was tun, wenn schon gezahlt wurde?
Sollte bereits auf den Link geklickt oder sogar eine Zahlung geleistet worden sein, wird empfohlen, umgehend Anzeige bei der Polizei zu erstatten. Dies kann persönlich bei einer Dienststelle oder über die Onlinewache der zuständigen Polizei erfolgen. Außerdem sollte der Computer sofort auf mögliche Schadsoftware überprüft werden, um weitere Schäden zu vermeiden.
Neben dem KBA treten derzeit auch andere Institutionen vermehrt als Tarnung für betrügerische Mails auf, darunter das Finanzamt oder der Beitragsservice. Verbraucher sollten daher besonders wachsam sein und verdächtige Nachrichten genau prüfen, bevor sie darauf reagieren.
Im Straßenverkehr lauern an vielen Stellen Strafen bei Verstößen, in unserem Ratgeber zum Bußgeldkatalog lesen Sie über die wichtigsten Verordnungen.
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