Dafür braucht man ein neutrales Unfallgutachten
Ein Schaden am Fahrzeug ist für sich betrachtet bereits ein Ärgernis. Kommt das von den Versicherungen in Auftrag gegebene Gutachten zu keinem objektiven Ergebnis, kann sich dieser Ärger nochmals steigern. Ein neutrales Unfallgutachten in Auftrag zu geben, kann die Basis für einen erfreulichen Abschluss der Schadensregulierung schaffen. Mehr Informationen zu diesem Thema gibt der folgende Ratgeber.
Das Unfallgutachten gibt einen Überblick über den entstandenen Schaden
Nach einem Unfall oder Sachschaden am Fahrzeug kommen die Versicherungen zum Zug. Die Versicherung des Verursachers hat verständlicherweise ein Interesse daran, nur für durch den Unfall entstehende Schäden zu haften. Zu diesem Zweck arbeiten Versicherungen deutschlandweit mit Gutachtern zusammen, die den Schaden begutachten. In den Gutachten werden die Schäden aufgeführt, die auf den Unfall zurückzuführen sind. Für die Regulierung des Schadens ist es wichtig, die Höhe der Reparaturkosten festzusetzen. Sind die Reparaturkosten höher als der Fahrzeugwert, ist von einem Totalschaden auszugehen. In diesem Fall wird die Versicherungssumme ausgezahlt.
Zweifel an einem Unfallgutachten sind keine Seltenheit
Das Unfallgutachten wird nach der Erstellung nicht nur den Versicherungen, sondern auch den Unfallbeteiligten zugänglich gemacht. Finden sich darin Schadenssummen, welche die Fahrzeugbesitzer als zu niedrig empfinden, ist schnelles Handeln gefragt. Betroffene sollten Einspruch gegen das Gutachten einlegen und eine zweite Meinung einholen. Am geeignetsten sind neutrale Gutachter. Von Versicherungen beauftragte Gutachter besitzen zwar Sachverstand, sind aber nicht neutral. Aufgrund der Bezahlung der Schadensbeurteilung durch die Versicherung liegt der Verdacht der Voreingenommenheit nahe. Ein unabhängiges Gutachten soll dazu dienen, den Schaden objektiv festzuhalten. Eine Garantie für eine höhere Schadenssumme ergibt sich deshalb nicht.
Unfallbeteiligte haben das Recht auf ein unabhängiges Gutachten
Ist ein Unfallgutachten in Berlin oder einer anderen Großstadt gefragt, gestaltet es sich nicht schwierig passende Experten zu finden. Die Versicherungen müssen diesen Wunsch zudem akzeptieren. Bereits 2014 hat der Bundesgerichtshof dieses Recht der Versicherten mit einem Urteil gestärkt. Stellt sich die Versicherung quer und forciert die schnelle Abwicklung, ist es hilfreich sich der eigenen Rechte bewusst zu sein. Das unabhängige Unfallgutachten sollte dennoch zeitnah vorliegen. Begutachtet werden kann das Fahrzeug nur vor einer Reparatur. Verzögert sich die Begutachtung, steht dieser Umstand auch der zügigen Reparatur im Weg.
Die Gutachter müssen zu gerichtsverwertbaren Ergebnissen kommen
Für die Auswahl eines neutralen Gutachters steht mehr als die fehlende Verbindung zu einer der beteiligten Versicherungen im Vordergrund. Die für das Gutachten beauftragte Person muss zu professionellen Einschätzungen kommen. Erfolgt die Schadensregulierung im Streitfall per Gerichtsurteil, bildet das Gutachten eine wichtige Grundlage. Rechtsanwälte und Richter müssen ebenso in der Lage sein, ihre Schlüsse aus dem Gutachten bilden zu können. Eine Recherche im Internet zu starten ist ebenso hilfreich wie Empfehlungen aus dem Familien- und Freundeskreis einzuholen. Zahlreiche neutrale Gutachter besitzen zudem Webseiten, auf denen weitere Referenzen und Informationen zu finden sind.
Der umgekehrte Fall sollte ebenfalls vermieden werden
Ein neutrales Unfallgutachten in Auftrag zu geben, sollte dazu führen, sich nicht selbst angreifbar zu machen. Ist ein naher Verwandter, Freund oder Nachbar ein Sachverständiger, sollte diese Person nicht mit dem Gutachten in Verbindung stehen. Anwälte kommen dieser Verbindung schnell auf die Spur. Entstehen Zweifel an der Objektivität des Gutachtens, hat das Gutachten die eigene Position keinesfalls gestärkt. Besteht zu keiner der Versicherungen oder Unfallbeteiligten eine Verbindung, ist es deutlich schwieriger, die Ergebnisse des Gutachtens anzuzweifeln. Ein taktisches Vorgehen ist somit auch in der Auswahl des Gutachters gefragt.