Bosch bietet seinen Mitarbeitern Fahrrad-Leasing an
Der Stuttgarter Technologiekonzern Bosch bietet seinen 100.000 Mitarbeitern ab sofort Fahrrad-Leasing an. Die Mitarbeiter können wahlweise ein Fahrrad oder E-Bike über die konzerneigene Leasingfirma im Rahmen des „Mobilitäts-, und Gesundheitsangebots“ leasen. Wie Arbeitsdirektor Christoph Kübel gegenüber der Zeitung „Stuttgarter Nachrichten“ erklärte, wolle man mit dem Mobilitätsangebot einen Beitrag zur Verbesserung der Luftqualität in Städten leisten und die Gesundheit der Mitarbeiter fördern. Nach der Pressemitteilung von Bosch, die der Zeitung vorab vorlag, erhöht die gesteigerte Sauerstoffzufuhr des Gehirns die kognitiven Fähigkeiten, während die gleichmäßige, zyklische Bewegung beim Radfahren für Entspannung sorgt. Das Radeln fördert Kübel zufolge die Kreativität. Die besten Ideen würden nicht am Arbeitsplatz, sondern beim Sport entstehen und das Bike-Leasing sei Bestandteil der Arbeitskultur im Unternehmen. Das gewünschte Fahrrad oder E-Bike suchen sich Mitarbeiter bei einem der etwa 4000 Fachhändler aus, die mit Bosch eine Leasing-Kooperation vereinbart haben.
Finanzierung Fahrrad-Leasing
Das Leasing des Fahrrads wird über die Entgeltumwandlung finanziert, bei dem ein Anteil des Bruttogehalts von Bosch einbehalten wird, Die Mitarbeiter profitieren davon, weil die Abgabenbelastung geringer ausfällt. Das Fahrrad-Leasing ist seit dem Jahr 2012 möglich, weil der Gesetzgeber die Steuervorteile auf Fahrräder, E-Bikes und Pedelecs ausgedehnt hat. Jährlich gibt es nach Schätzung des Allgemeinen Deutschen Fahrrad-Club (ADFC) mehrere 100.000 neue Diensträder.
Leasen statt kaufen
Der Arbeitgeber kann die Kosten eines Dienstrades für seine Mitarbeiter als Betriebsausgaben von der Steuer absetzen, sich die Umsatzsteuer erstatten lassen und Sozialabgaben sparen. Das Fahrrad wird von beiden Seiten zusammen ausgewählt und sollte ein nicht zu exotisches Modell sein. Denn das gekaufte Rad muss von einem anderen Mitarbeiter übernommen werden können, sollte der Fahrrad-Leaser den Job wechseln. Bei einem Elektrofahrrad empfiehlt sich ein Pedelec, weil die maximal 25 km/h fährt und steuerlich absetzbar ist. Die Kosten für das Dienstrad werden zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer fair aufgeteilt. Hierbei sollte geregelt werden, ob der Arbeitgeber die Gesamtkosten für das Fahrrad übernimmt oder nur die Versicherungsprämie. Der Anteil, der vom Arbeitnehmer zum Fahrrad-Leasing beigesteuert wird, behält das Unternehmen ein und wird als Entgeltumwandlung bezeichnet.
Vorteile Fahrrad-Leasing
Der Leasingvertrag kann eine Vollkasko-Versicherung, Pannendienst und Wartung beinhalten. Die Laufzeit liegt im Durchschnitt bei drei Jahren. Wenn das geleaste Dienstrad privat genutzt wird, ist der Arbeitnehmer verpflichtet monatlich ein Prozent des Neupreises als „geldwerten Vorteil“ versteuern. Ein weiterer Vorteil resultiert darin, dass der Arbeitnehmer nach Ablauf der drei Jahre das Fahrrad für einen Restbetrag kaufen oder ein neues Rad leasen kann. Der Dienstweg vom Wohnort zur Arbeitsstelle kann der Arbeitnehmer mit 30 Cent pro Kilometer in der Steuererklärung geltend machen und absetzen.