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Leasing im Kostencheck: Was neben der Leasingrate noch anfällt

VW Touareg „Edition 20“
VW Touareg „Edition 20“; Quelle: Pressefoto

Es gibt heutzutage sehr viele interessante Leasingdeals. Vertreten sind meist alle großen Marken wie zum Beispiel BMW. Der große Vorteil beim Leasing ist, dass man für einen neuen beziehungsweise neuwertigen Wagen kein Vermögen in die Hand nehmen muss. Stattdessen zahlt man im Monat eine Leasingrate, die auch als monatliche Mietzahlung angesehen werden kann (schließlich wird der fahrbare Untersatz unterm Strich gemietet und muss mit Ausnahme der Kaufoption wieder zurückgegeben werden). Doch ganz so schnell ist man mit den Kosten beim Leasing nicht fertig, auch wenn es oft den Anschein hat. Daran sollte man vor der Unterschrift auf jeden Fall denken. Doch was fällt eigentlich noch zusätzlich an?

Optionale Anzahlung

Liegt beim Autoleasen eine positive Bonität vor, dann kann im Normalfall ein Vertrag ohne Anzahlung gewählt werden. Der Nachteil ist jedoch, dass dadurch die monatliche Leasingrate steigt. Abfedern lässt sich dieser Umstand mit einer Anzahlung, wobei meistens zwischen einer Spanne von 10 und 30 Prozent gearbeitet wird (ausgehend vom Listenpreis). Das macht auch Sinn, sofern die finanzielle Möglichkeit besteht und eine niedrigere Monatsbelastung bevorzugt wird.

BAFA-Umweltbonus bei elektrifizierten Fahrzeugen

Dahinter steckt das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle. Beim BAFA-Anteil ist es so, dass der Kunde in Vorleistung gehen muss. Zwar ist später eine Rückerstattung beim BAFA möglich, nachdem das Fahrzeug zugelassen und der Antrag genehmigt wurde, die Vorleistung am Anfang bleibt aber und sollte berücksichtigt werden.

Überführungs- und Zulassungskosten

Das gewünschte Leasingauto aus dem Hause Volkswagen oder Mercedes-Benz ist in fast allen Fällen nicht beim Händler lagernd. Stattdessen wartet es im Automobilwerk des Herstellers, was für den Leasingnehmer Überführungskosten bedeutet. Feste Tarife gibt es allerdings nicht, beeinflusst wird die Höhe unter anderem durch die Entfernung vom Händler zum Werk. Je nach Leasinganbieter wird auch eine Werksabholung angeboten. Hier entfallen zwar die Überführungskosten, gratis ist aber auch diese Option nicht.

Eine weitere Möglichkeit ist die Haustürlieferung, die auch gleichzeitig den bequemsten Weg darstellt. Diese ist jedoch nicht immer verfügbar und ein Aufpreis wird meistens auch fällig.

Hat man das Leasingauto erhalten, dann muss vor der ersten Fahrt noch die Zulassung her. Abgewickelt wird das Ganze auf einer Zulassungsstelle, wobei die exakten Kosten schwanken. Bis zu 100 Euro können es aber werden.

Nachzahlung bei der Rückgabe

Wurde Restwertleasing gewählt und kann der vertraglich vereinbarte Restwert bei der Rückgabe nicht eingehalten werden, dann muss der Kunde die Differenz begleichen. Abhilfe schafft die sogenannte GAP-Deckung, die optional zur Vollkasko dazu gebucht werden kann.

Aber auch beim Kilometerleasing ist eine Nachzahlung nicht ausgeschlossen, sofern die vereinbarte Kilometerzahl am Ende überschritten wird. Im besten Fall bleibt man noch innerhalb der Toleranzgrenze, ansonsten werden ein paar zusätzliche Euro fällig.

Kfz-Steuer und Kfz-Versicherungen

Die Kfz-Steuer ist vergleichsweise niedrig und wird unter anderem durch den Hubraum bestimmt. Bezahlen muss man sie aber trotzdem, auch bei einem Leasingfahrzeug.

Teurer wird es bei den Kfz-Versicherungen, denn auch bei noch so attraktiven Leasingdeals ist eine Vollkasko-Versicherung Pflicht. Ausnahmen gibt es nur ganz wenige, sodass fest damit geplant werden sollte. Ohne Vollkasko will man aber auch gar nicht unterwegs sein, da das Risiko von finanziellen Folgen einfach viel zu groß ist. Empfehlenswert ist außerdem eine GAP-Versicherung, die den Ausgleich einer möglichen Wertminderung übernimmt. Je nach Leasingvertrag ist die GAP optional oder vorgeschrieben.

Inspektionen und Wartung

Beim Autoleasen spielen die Inspektions- und Wartungsintervalle eine sehr große Rolle. Diese sind nämlich verpflichtend, damit der Wagen langfristig sicher und in einem bestmöglichen Zustand unterwegs ist. In erster Linie geht es um die Sicherheit, in zweiter Linie hat vor allem der Leasinggeber großes Interesse an einem scheckheftgepflegten Fahrzeug. Dadurch kann das Auto später wesentlich einfacher neuen Kunden angeboten werden. Und wie es der Zufall so will, ist der Leasingnehmer für die Kosten verantwortlich. Auch beim TÜV ist es so.

Optionale Kosten für eine Vertragsumschreibung

Hat jemand anderes Interesse am noch selbst geleasten Wagen (zum Beispiel ein BMW), dann ist eine Vertragsumschreibung in der Regel kein Problem. Im Zuge der Leasingübernahme entstehen jedoch Kosten, die keiner Partei fest zugeschrieben sind. Normalerweise übernimmt der neue Leasingnehmer den Betrag, möglich ist aber auch die Aufteilung auf beide Vertragsparteien. Die Höhe ist nicht pauschal festgelegt und wird unter anderem durch die Marke beeinflusst. Mit etwa 450 Euro muss man aber rechen.

Rückholservice

Läuft der Leasingvertrag aus, dann steht die Rückgabe des Wagens an. Völlig normal, allerdings kann es beim Rückgabeort große Entfernungsunterschiede geben. Zum Nachteil des Kunden, denn er muss das Auto in Eigenregie dorthin bringen. Aber auch dafür gibt es eine Lösung, besser gesagt kann man einen kostenpflichtigen Rückholservice in Anspruch nehmen. In diesem Fall werden auch Privatadressen angesteuert, vor Ort wird außerdem ein Übergabeprotokoll angefertigt und anschließend ausgehändigt. Man ist also abgesichert, falls während der Fahrt durch den Rückholservice neue Schäden dazukommen.



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