Goldene Tipps für den Gebrauchtwagenkauf
Muss ein neues Auto her, dann wird in den meisten Fällen der Gebrauchtwagenmarkt unter die Lupe genommen. Das hat vor allem finanzielle Gründe, außerdem ist das Angebot riesig und auch ein Schnäppchenkauf ist nicht ausgeschlossen. Es kann aber auch in die andere Richtung gehen, deshalb sind die folgenden Tipps Gold wert und immer zu beachten. Auch Laien können damit sehr viel anfangen. Weitere Optionen wären der Kauf eines Neuwagens oder Leasing.
Besichtigungstermine nicht alleine wahrnehmen
Vier Augen sehen bekanntlich mehr als zwei. Das gilt auch für den Gebrauchtwagenkauf, wobei die zweite Person im Idealfall vom Fach ist. Das ist allerdings keine Pflicht, sondern lediglich eine Empfehlung. Bei der Besichtigung sollte man auf offensichtliche Schäden, auf nicht zuzuordnende Geräusche und auf auslaufende Flüssigkeiten achten.
Geheimtipp: Dem Verkäufer fragen, ob er mit einem Ankaufstest einverstanden ist. Ist er es nicht, dann sollte man genauer nachhaken, da verschwiegene Mängel der Grund sein könnten.
Die Laufleistung abwägen
Im Tacho sind bekanntlich die bereits gefahrenen Kilometer hinterlegt. In den überwiegenden Fällen stimmt die Zahl auch, aber eben nicht immer. Deshalb sollte die Laufleistung mit dem Zustand des Wagens abgeglichen werden. Wenige Kilometer passen zum Beispiel nicht, wenn die Pedale starke Abnutzungserscheinungen aufweisen oder die Sitze einen verschlissenen und stark durchgesessenen Eindruck machen.
Alle Papiere zeigen lassen
Beim Besichtigungstermin sollte man sich vom Verkäufer alle Papiere zeigen lassen. Im Optimalfall sind alle HU-Berichte, alle Werkstattrechnungen und ein lückenloses Scheckheft vorhanden. Fehlen Papiere oder ist das Scheckheft lückenhaft, dann deutet dies auf eine vernachlässigte Wartung hin. Kein Weltuntergang, aber auf jeden Fall wertmindernd.
Nur bei Tageslicht besichtigen
Sowohl bei Dunkelheit als auch bei Regen sind Besichtigungstermine ein No-Go. Dadurch würden nämlich manche Schäden beziehungsweise Mängel verborgen bleiben. Und das will man natürlich nicht, da solche Aspekte einen positiven Einfluss auf die Preisverhandlung haben. Schwere Mängel können sogar die Verkehrssicherheit gefährden.
Auf Unfallschäden achten
Wenn ein Fahrzeug einen Unfall hatte, dann ist ein fader Beigeschmack an der Tagesordnung. Es gibt zwar freilich auch die kleinen und harmlosen Ausführungen, wissen sollte man es als Käufer aber trotzdem. Für den Verkäufer gilt die Auskunftspflicht von Mängeln, daran halten tun sich aber nicht alle. Man selbst kann beim Besichtigungstermin auf die Spaltmaße (beispielsweise an den Türen) und auf bereits gelöste/abgenutzte Schrauben achten.
Den eingetragenen Fahrzeughalter prüfen
Wird ein Gebrauchtwagen privat gekauft, dann sollten der Verkäufer und der Fahrzeughalter identisch sein. Zwar gibt es für solche Szenarien auch völlig nachvollziehbare Erklärungen (zum Beispiel verkauft der Sohn das Auto seiner Mutter), es kann sich theoretisch aber auch um einen gestohlenen Pkw handeln. Daher unbedingt darauf achten und sich im Zweifelsfall eine Vollmacht vom Halter einholen.
Zwingend auf eine Probefahrt bestehen
Ohne Probefahrt geht nichts. Erst sie bringt abschließende Klarheit darüber, in welchem Zustand sich das Auto befindet. Ohne Fahrt kann beispielsweise nicht überprüft werden, ob das Getriebe einwandfrei funktioniert, ob es Probleme bei der Gasannahme gibt oder ob es bei Lenkeinschlägen zu Geräuschen kommt. Eine Probefahrt ist aus diesem Grund Pflicht und durch nichts zu ersetzen.