Ratgeber
Umweltbonus beantragen: BAFA-Förderung einfach erklärt
Der Umstieg auf ein E-Auto oder einen Hybriden gehört zu den wichtigsten Stützpunkten beim Kampf der Bundesregierung gegen den Klimawandel. Nachdem gerade die deutschen Autohersteller das Thema “Klimafreundliches Auto” eine ganze Weile verschlafen haben, bieten sie heute eine breite Auswahl an entsprechenden Fahrzeugen an. Ergänzt werden die Flotten durch die Modelle von ausländischen Herstellern. Auf der Suche nach einem neuen Auto spielt für viele Menschen Umweltfreundlichkeit und Emissionslosigkeit eine große Rolle. Mit gezielten Förderungen in diesem Bereich wollen die EU und die Bundesregierung es möglichst einfach machen, sich für ein E-Auto oder einen Hybriden zu entscheiden.
Die unterschiedlichen Förderungen beim Kauf eines E-Autos
Sowohl die Europäische Union als auch die Bundesregierung versuchen mit der Hilfe von gezielten Förderungen Innovationen im Bereich sauberer Technologien zu fördern und an die Verbraucher zu bringen. Auch die Hersteller der Autos bieten derzeit verschiedenste Aktionen an, mit denen der Kauf eines Neuwagens auf E-Basis oder auf Hybrid-Basis günstiger werden kann. Im Dschungel der unterschiedlichen Angebote sollte der eigene Fokus vor allem auf der Umweltprämie, genauer der BAFA-Förderung liegen. Vielleicht ist diese Form der Förderung schon vom Eigenheim bekannt, denn sie dient auch außerhalb des Autokaufs beispielsweise zur Förderung von energetischen Sanierungen am eigenen Haus.
Bei der BAFA-Förderung orientiert sich die mögliche Förderung vor alle am Wert des gekauften Wagens. Bei einem Neuwagen mit einem Wert von bis zu 40.000 Euro werden beispielsweise Fördergelder in der Höhe von bis zu 9.000 Euro möglich. Wer sich für einen Wagen entscheidet, der beim Händler mit einem Listenpreis zwischen 40.000 und 65.000 Euro angegeben ist, werden immerhin noch Fördergelder von bis zu 7.500 Euro ausgezahlt. Dabei ist zu beachten, dass die Förderung offiziell nur bis zum Ende des Jahres 2022 läuft. Bei den Plug-In-Hybriden ist es wichtig zu wissen, dass sie ab 01. Januar 2022 nur dann gefördert werden, wenn sie höchstens 50 Gramm CO2 pro Kilometer emittieren und eine Mindestreichweite von 60 Kilometer gewährleisten können.
Auch Förderungen für Leasing und für gebrauchte Autos möglich
Noch ist der Markt für gebrauchte E-Autos und Hybride recht überschaubar, auch hier sind inzwischen bei einer ordentlichen Suche aber entsprechende Angebote zu finden. Auch hier kann eine Förderung beim Kauf genutzt werden. Wichtig ist, dass die erste Abnahme des Wagens nicht vor 2019 passierte. Ebenso darf für den Wagen bisher noch keine Förderung beantragt worden sein. Das würde automatisch zu einer Ablehnung führen.
Beim Leasing und beim Ankauf von größeren Autoflotten, beispielsweise von Unternehmen und Organisationen, können eigene Bedingungen gelten. Hier lohnt es sich, selbst Kontakt mit der entsprechenden Vergabestelle aufzunehmen, da sich die Bedingungen je nach Auto und auch je nach Menge der anzuschaffenden Flotte stark voneinander unterscheiden können.
Der richtige Weg zur Förderung für den neuen Wagen
Damit die Förderung klappt, müssen natürlich die entsprechenden Papiere ihren Weg zur Vergabestelle finden. Wichtig ist zu beachten, dass die Förderung erst nach der Zulassung des Wagens beantragt werden kann. Es sollte also erst der gesamte Papierkram und die Erstzulassung erledigt werden. Andernfalls würde der Antrag abgelehnt und da man keinen zweiten Antrag für den gleichen Wagen stellen kann, wäre die Förderung dahin.
In der Regel geht die Beantragung der Förderung recht schnell und wird in wenigen Wochen genehmigt. Es ist allerdings auch wichtig zu wissen, dass die entsprechenden Töpfe begrenzt sind. Man sollte sich also vorher informieren, ob noch Geld für die Förderung vorhanden ist oder ob man auf eine Erneuerung des Programms im nächsten Jahr setzen möchte.
Quellen
BAFA
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