Übernahmeprotokoll
Wenn der Leasingvertrag zu einem Ende kommt – in der Regel durch Ablauf der vertraglichen Laufzeit, dann wird der Leasinggegenstand an den Leasinggeber zurückgegeben. Bei Kraftfahrzeugen endet damit die Nutzung durch den Leasingnehmer. Um diese Rückgabe zu dokumentieren, wird üblicherweise ein Übernahmeprotokoll erstellt. Es führt alle wichtigen Eckdaten zum Leasinggegenstand auf – so zum Beispiel den Zeitpunkt der Rückgabe, aber auch eventuelle Mängel und Schäden am Leasinggegenstand. Da in Abhängigkeit von der Nutzungsdauer bestimmte Abnutzungserscheinungen durchaus im Rahmen sind und daher auch kalkulierbar sind, werden diese in der Regel auch im Übernahmeprotokoll mit aufgeführt.
Das Übernahmeprotokoll ist grundsätzlich bindend und wird üblicherweise in Anwesenheit von Leasingnehmer und Leasinggeber erstellt. Es dient bei eventuellen Ansprüchen seitens des Leasinggebers als Beweismittel und ist daher von beiden Vertragsparteien zu unterschreiben.