Sonderzahlung – Leasing-Glossar

Sonderzahlung

Eine Sonderzahlung ist in der Regel vor allem im Privatleasing üblich und praktisch: Sie wird von Verbrauchern wie eine Art Anzahlung verstanden und verringert die regelmäßig zu entrichtenden Leasingraten deutlich. Eine Sonderzahlung im geschäftlichen Bereich ist eher unüblich, kommt aber in Einzelfällen dennoch vor. Steuerlich ist diese schon deshalb interessant, da sie als Betriebsausgabe sofort steuerlich geltend gemacht werden kann – Gleiches gilt für Arbeitnehmer, die ein Leasingfahrzug beruflich nutzen. Auch sie können eine hohe Einmalzahlung als Werbungskosten geltend machen. Die Höhe der Sonderzahlung variiert nicht nur von Modell zu Modell, sondern auch in Bezug auf Ausstattungsmerkmale und der verfügbaren Liquidität zu Beginn des Leasingvertrages. Grundsätzlich gilt aber – ähnlich wie bei anderen Verträgen: je höher die Sonderzahlung, desto geringer die monatliche Belastung durch die Leasingraten.