Ratgeber
Kiffen und Autofahren: Was ist erlaubt?
Seit dem 01. April 2024 ist der Konsum von Cannabis in Deutschland erlaubt. Die Thematik spaltet die Gemüter, die einen verteufeln es, die anderen verweisen auf die Salonfähigkeit des Alkohol. Unabhängig des Standpunkte sin dieser Frage wollen wir wissen, wie es sich mit dem Kiffen und Autofahren verhält. Für Alkohol gibt es einen Grenzwert von 0,5 Promille, doch wie sieht es bei Cannabis im Auto aus? Wir klären diese Frage in diesem Artikel.
Legalisierung: Was ist erlaubt?
Bevor wir uns dem Kiffen und Autofahren widmen, schauen wir uns zuerst das neue Cannabisgesetz (CanG) an. Ende Februar stimmte der Bundestag mit 407 Ja-Stimmen zu 226 Nein-Stimmen bei vier Enthaltungen für das Gesetz. Darin ist der Anbau und Konsum von Gras geregelt. Die wichtigsten Punkte haben wir euch aufgelistet:
- Über 18-Jährige dürfen bis zu drei Cannabis-Pflanzen zum Eigenkonsum anbauen. Kein Limit gilt für gemeinschaftliche und nicht-gewerbliche Anbauvereinigungen und Genossenschaften.
- Der Besitz von bis zu 25 Gramm ist straffrei.
- Werbung und Sponsoring für den Konsum und für Anbauvereinigungen ist verboten.
- Im Abstand von 200 Metern zu Anbauvereinigungen, Schulen, Kinder- und Jugendeinrichtungen, Spielplätzen und öffentlich zugänglichen Sportstätten ist der Konsum verboten.
- Gewisse Regeln in Bezug auf das Autofahren.
Nach dem Rauchen von Gras Autofahren: Keine gute Idee
Obwohl kiffen jetzt legal ist, gilt in Bezug auf Autofahren eine ähnliche Regelung wie nach dem Trinken von Alkohol. Dafür ist der THC-Wert entscheidend. Er gibt an, wie viel Tetrahydrocannabinol (THC) pro Milliliter Blut vorhanden ist. Ab einem Nanogramm begehen Autofahrende eine Ordnungswidrigkeit. Die Grenze in Bayern liegt bei zwei Nanogramm. Wer wie viel THC nach welcher Zeit im Blut hat, kommt auf die Dosis und die Erfahrung an. Eine Beispielrechnung: Wer gelegentlich – also nicht öfter als einmal pro Woche – einen Joint raucht, der ein drittel Gramm Cannabis enthält, hat in den meisten Fällen nach acht Stunden immer noch mehr als ein Nanogramm im Blut. Dabei spielt es keine Rolle, ob man sich im Straßenverkehr auffällig verhält. Wird der Wert nach einer Medizin-Psychologischen Untersuchung (MPU) festgestellt, liegt eine Ordnungswidrigkeit vor. Wer also kifft, sollte das Auto danach stehen lassen. Der Konsum während der Fahrt ist verboten.
Einen exakten Wert wie beim Konsum von Alkohol gibt es also nicht wirklich. An diesem Punkt will Volker Wissing von der FDP nacharbeiten. „Wir prüfen, wie die Grundlage für einen Grenzwert für Cannabis im Rahmen der Ordnungswidrigkeitenvorschrift des § 24a Straßenverkehrsgesetz auf wissenschaftlicher Basis ermittelt und geschaffen werden kann“, teilt eine Sprecherin des Bundesverkehrsministeriums mit.
Mittlerweile liegt das Ergebnis vor, ein Wert von 3,5 Nanogramm soll nicht übertreten werden. Das ist vergleichbar mit 0,2 Promille Alkohol.
Harte Strafen für Cannabis am Steuer
Wer mit mehr als einem Nanogramm pro Milliliter Blut beim Fahren erwischt wird, muss ernsthafte Konsequenzen fürchten. Beim ersten Verstoß wird ein Bußgeld von bis zu 500 Euro fällig. Außerdem gibt es zwei Punkte in Flensburg und ein Monat Fahrverbot. Beim zweiten Mal sind es 1.000 Euro, weitere zwei Punkte sowie drei Monate Fahrverbot. Ein drittes Vergehen wird mit 1.500 Euro belangt, Punkte und das Fahrverbot entsprechen dem zweiten Erwischtwerden.