Restwertvertrag
Beim Abschluss eines Restwertvertrages legt der Leasinggeber schon zu Vertragsbeginn den voraussichtlichen Wert des Leasingobjektes zum Vertragsende fest. Dieser kalkulierte Restwert bildet die Basis für die monatlichen Leasingraten. Dabei gilt: Je geringer der geschätzte Wertverlust, desto niedriger die Leasingraten – denn der Leasingnehmer bezahlt durch die Leasingraten ja gerade den Wertverlust, der durch die vertraglich vereinbarte Nutzung entsteht. Läuft der Leasingvertrag aus, wird der Restwert des Leasingobjektes festgestellt und mit dem kalkulierten Wert abgeglichen. Liegt der Wert (den der Leasinggeber durch eine Weiterverwertung erzielt) über dem kalkulierten Restwert, dann bekommt der Leasingnehmer einen festgesetzten Prozentsatz aus diesem Mehrerlös. Ist das Leasingobjekt allerdings weniger wert, so ist der Leasingnehmer in der Pflicht, für diese Differenz aufzukommen. Um böse Überraschungen zu vermeiden, sollte die Höhe des vereinbarten Restwerts dem realistischen Zeitwert bei Vertragsablauf entsprechen oder etwas höher angesetzt werden.