Restnutzungsdauer
Insbesondere im wirtschaftlichen Miteinander hat das Leasing in den letzten Jahrzehnten einen regelrechten Boom erlebt. Leasing macht es möglich, dass Firmen auf dem neuesten Stand der Technik bleiben, ohne dafür große Investitionen zu tätigen oder sogar Kredite aufnehmen zu müssen. Durch die Vereinbarung eines Leasings steht es Geschäftsleuten frei, das jeweilige Wirtschaftsgut zu nutzen und in den eigenen Betrieb einzubringen, ohne an einen Kauf gebunden zu sein. Damit ergibt sich sowohl eine gesteigerte Flexibilität als auch eine verbesserte Liquidität. In den Verträgen, die das Leasing rechtlich möglich machen, ist eine Nutzungsdauer für das jeweilige Wirtschaftsgut festgelegt, die in der Regel nicht überschritten werden darf. Die Restnutzungsdauer ist dabei die Zeitspanne zwischen der bereits abgelaufenen Leasingzeit und dem Ende der noch zu erfolgenden Leasingzeit.