Restbuchwert
Jedes Wirtschaftsgut verliert in der Zeit, in der es genutzt wird (sog. Nutzungsdauer) an Wert – das betrifft nicht nur Autos, sondern auch alle anderen Güter. Bedeutsam wird der Restbuchwert immer dann, wenn es um die Bilanzierung geht: Der Restbuchwert stellt hierbei den Betrag dar, mit dem ein Wirtschaftsgut (zum Beispiel das Leasingfahrzeug) nach Durchführung einer Abschreibung als „Restwert“ noch in der Bilanz ausgewiesen werden kann. Jede Anschaffung wird in der Bilanz mit einem festen Wert versehen. Bei diesem Wert handelt es sich im Normalfall um die Anschaffungskosten des jeweiligen Wirtschaftsguts. Die meisten Güter verlieren mit jedem Wirtschaftsjahr an Wert. Der Restbuchwert stellt somit den aktuellen Wert des jeweiligen Wirtschaftsgutes nach dem Ablauf einer Wirtschaftsperiode dar. Abschreibungen können immer dann vorgenommen und verbucht werden, sobald das betroffene Wirtschaftsgut angeschafft wurde. Ob diese auch genutzt und im Sinne des Unternehmens betrieben wurde, ist dabei ohne Relevanz. Daher ist üblicherweise der Tag der Lieferung der Beginn des Abschreibungszeitraumes. Dieser wird auf den Monat genau berechnet.