Klima
Verkehrspolitik: Gericht verurteilt Regierung zu Sofortprogramm
Nach mehreren Klagen von Umweltverbänden hat ein Gericht die Ampelkoalition nun dazu verurteilt, ein Klima-Sofortprogramm zu verabschieden. Besonders der Verkehrssektor liegt weit hinter seinen Klimaschutzbemühungen zurück. Wie ein solches Programm aussehen könnte und was das für Autofahrende bedeutet, ist unklar.
Deutsche Klimaschutzpolitik zu lasch
Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg erklärte die Politik in puncto Klimaschutz der Ampelregierung in mehreren Punkten als rechtswidrig. Geklagt hatten unter anderem die Deutsche Umwelthilfe (DUH) und der Umweltverband BUND. Dabei geht es um ein Klimaschutzgesetz, welches jeden Sektor der Regierung dazu anhält, Emissionen zu reduzieren. Besonders der Verkehrssektor, aber auch der Gebäudebereich bleiben weit hinter den Anforderungen zurück. Wenn die jährlichen Ziele nicht erreicht werden, müssen die Bereiche ein Sofortprogramm vorlegen. Für den Verkehrssektor ist Volker Wissing (FDP) verantwortlich. Trotz zweifachem Verfehlen in den Jahren 2021 und 2022 haben beide Sektoren kein Sofortprogramm vorgelegt. Volker Wissing wurde dafür von Klimaaktivisten kritisiert, das Gericht gibt ihnen jetzt Recht.
Kein Sofortprogramm: Rechtsänderung gilt noch nicht
Volker Wissing beruft sich darauf, dass eine Gesetzesänderung auf dem Weg sei, die den Verkehrssektor zumindest teilweise entlasten würde. Das Gericht argumentiert damit, dass das aktuelle Recht gelte und das nicht Vorlegen eines Sofortprogramms dagegen verstoße. Ein Sofortprogramm könnte ein Tempolimit beinhalten, welches direkt Emissionen einsparen würde. Auch Fahrverbote an Sonn- und Feiertagen wären denkbar. Eine langfristige Lösung ist der Umschwung auf die Elektromobilität.
Die Ampelregierung aus SPD, Grünen und FDP haben nun die Möglichkeit, gegen das Urteil in Revision zu gehen. Die Wirkung der Rechtsprechung würde damit erstmal aufgeschoben werden.
Quellen
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