Ordnungswidrigkeiten – Leasing-Glossar

Ordnungswidrigkeiten

Wo Menschen aufeinandertreffen, kommt es bisweilen zu Konflikten und auch Auseinandersetzungen kleinerer oder größerer Art. Fast jeder Bürger hat schon einmal eine Ordnungswidrigkeit begangen – häufig, ohne es überhaupt zu merken. Dazu zählt zum Beispiel das Falschparken, aber auch das versehentliche Wegwerfen von Müll oder das unbewusste Urinieren, wenn man unterwegs mal dringend muss. Sehr selten ist bei solchen „Delikten“ eine vorsätzliche Tat anzunehmen – das deutsche Recht hat durch das Ordnungswidrigkeitengesetz aber dennoch eine Möglichkeit geschaffen, solche Vorgänge zu sanktionieren. Ordnungswidrigkeiten erreichen demnach noch nicht die Relevanz von Straftatbeständen, sind aber dennoch für den Rechtsstaat folgenlos hinnehmbar.

Bei Ordnungswidrigkeiten folgt in der Regel ein Bußgeldverfahren und eine entsprechende Geldbuße. Bei einer Ordnungswidrigkeit, die das Verhalten im Straßenverkehr betrifft, kann es in direkter Folge zu empfindlichen Strafen wie zum Beispiel einem Fahrverbot oder zum dauerhaften Entzug des Führerscheins kommen.