Leasingvertrag – Leasing-Glossar

Leasingvertrag

Mit dem Leasingvertrag einigen sich Leasingnehmer und Leasinggeber auf die entgeltliche Überlassung des Leasingobjektes. Er enthält alle Vereinbarungen, insbesondere die Verpflichtung des Leasingnehmers zur Zahlung der vereinbarten Leasingraten. Leasingverträge können ganz unterschiedlich ausgestaltet werden und sind auf die individuellen Bedürfnisse beider Seiten abgestimmt. Mit Abschluss des Leasingvertrages entfalten die vertraglichen Regelungen ihre volle Wirkung. Der Gesetzgeber hat das Leasinggeschäft in seiner Grundkonstruktion noch nicht anerkannt – explizite Regelungen zum Thema fehlen daher in den Vorschriften des BGB. Der Leasingvertrag basiert normalerweise auf den allgemeinen Geschäftsbedingungen der Leasinggesellschaft, die der Leasingnehmer mit Unterzeichnung des Leasingvertrages anerkennt. Wirtschaftlich wird grundsätzlich zwischen Vollamortisations- und Teilamortisationsverträgen unterschieden – beide Vertragsarten sind insbesondere durch ihre unterschiedliche Zielsetzung charakterisiert. Übrigens hat der Bundesgerichtshof den Leasingvertrag zur Finanzierung als Dauerschuldverhältnis qualifiziert.