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Bundesjustizministerium plant geringere Strafen bei Unfallflucht

Unfallwagen
Unfallwagen, Bild: Unsplash

Nach einem Unfall sollten Beteiligte so lange an Ort und Stelle bleiben, bis die Polizei eingetroffen ist und den Sachverhalt geklärt hat. Andernfalls droht eine Anklage wegen Unfallflucht. Die Strafe auf dieses Vergehen soll nun geändert werden.

Bei Sachbeschädigung: Unfallflucht soll weniger hart geahndet werden

Der Begriff Unfallflucht klingt drastisch, soll nun aber aufgeweicht werden. Laut Medienberichten plant das Bundesjustizministerium die Absenkungen von Strafen, wenn Unfallbeteiligte den Unfallort verlassen. Allerdings soll die mildere Strafe nur gelten, wenn keine Personen zu Schaden kommen.

Nach bisherigem Recht gibt es für Unfallflucht eine Geldstrafe oder Freiheitsentzug bis zu 3 Jahre. Laut einem Papier aus dem von Justizminister Marco Buschmann (FDP) geführten Justizministerium soll die Strafe nun abgesenkt werden. Die bestehende Regelung soll nur noch bei Unfällen mit Personenschäden gelten.

Wozu das Recht geändert werden soll

Etwa ein Viertel der Straftaten in Deutschland fielen im vergangenen Jahr auf den Verkehrssektor. Bisher müssen Beteiligte eine „angemessene Zeit“ am Unfallort verweilen. In den meisten Fällen ist das so lange, bis die Polizei eingetroffen ist und alles Notwendige geregelt hat.

Nach neuem Recht könnte eine Meldepflicht eingeführt werden. Über eine Online-Maske würde ein Unfall ohne Personenschaden online mit Bilder dokumentiert werden können. Im beidseitigem Einverständnis der Beteiligten könne man sich im Anschluss ohne Strafe vom Unfallort entfernen.

Durch diese Herabstufung „würde einer undifferenzierten Kriminalisierung des Unfallverursachers entgegengewirkt“, hieß es dem RND zufolge in dem Ministeriumspapier. Dieses Papier hat das Ministerium kurz nach Ostern an Fachverbände geschickt und um Bewertung gebeten.

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