Basel II – Leasing-Glossar

Basel II

Der Begriff Basel II beschreibt eine ganze Reihe an Vorschriften, die ein internationales Gremium von Bankenaufsichtsbehörden und Notenbanken erarbeitet hat und die mittlerweile seit dem 01.01.2007 in den Mitgliedstaaten der Europäischen Union für alle Kreditinstitute und Finanzdienstleistungsinstitute angewendet werden. Ziel von Basel II war vor allem der Gedanke, die Kapitalanforderungen an Kreditinstitute bei ihrer Kreditvergabe stärker als bisher von den individuellen Risiken abhängig zu machen. Für Kunden bedeutet das im geschäftlichen Alltag, dass nunmehr vor jeder Kreditvergabe ein sogenanntes individuelles Kreditrisiko ermittelt wird, welches sich auch auf die Finanzierungskosten auswirken kann. Reine Leasing-Gesellschaften fallen nicht in den Anwendungsbereich von Basel II. Problematisch ist Basel II allenfalls für Unternehmen aus dem mittleren und kleinen Bereich, die über wenig Eigenkapital bzw. vergleichbare Rücklagen verfügen – hier fällt das Kreditrisiko in der Regel eher negativ aus, sodass es hier langfristig zu einer Benachteiligung der kleinen und mittleren Betriebe kommen kann.