Anwartschaftsrecht
Der Begriff des Anwartschaftsrechts bezeichnet im rechtlichen Gebrauch die Vorstufe zum Erwerb eines Rechts, das sich aus unterschiedlichen Konstellationen ergeben kann. Besondere Bedeutung kommt dem Anwartschaftsrecht im Immobiliengeschäft zu, aber auch im Sachenrecht ist der sogenannte Eigentumsvorbehalt als Anwartschaftsrecht im klassischen Sinn zu verstehen. Das Anwartschaftsrecht ist zwar kein gegen jedermann wirkendes dingliches Recht an einer fremden Sache, genießt aber bereits hohen Schutz und bereitet in Abstufungen darauf vor – es stellt somit eine Vorstufe eines „Vollrechts“ dar. Auch im Leasinggeschäft ist das Anwartschaftsrecht ein in der Zukunft liegendes Recht auf den vollen Eigentumserwerb. Voraussetzung dafür ist, dass die vertraglich vereinbarten Bedingungen auch tatsächlich erfüllt werden – so zum Beispiel durch die Zahlung der monatlichen Leasingraten.